Atemschutz
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Atemschutz

In heutiger Zeit ist der schwere Atemschutz eines der wichtigsten Bereiche in der Feuerwehr...

 

Am 01.12.1985 wurden die ersten Atemschutzgeräte in der Feuerwehr Zell durch den ersten Bürgermeister Albrecht Dietel übergeben und in Dienst gestellt. Dies war für die Zeller Wehr ein weiterer wichtiger Schritt in die Zukunft und eine große Aufgabe im abwehrenden Brandschutz. Nun war es an der Zeit, dass sich die Zeller Kameradinnen und Kameraden zum Atemschutzgeräteträger ausbilden lassen, um ihre jetzt noch umfangreicheren Aufgaben erfüllen zu können.

 

Bedeutung des Atemschutzes:

Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.

Zuständig für den Bereich Atemschutz ist der Leiter des Atemschutzes und dessen Stellvertreter, zu deren Aufgaben gehören:
  • Beraten des Leiters der Feuerwehr im Aufgabengebiet Atemschutz,
  • Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise,
  • Überwachung des Aufgabengebietes Atemschutz einschließlich der Aus- und Fortbildung,
  • Überwachung und Einhaltung der Prüffristen,
  • Überwachung und Einhaltung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten,
  • Überwachung und Einhaltung der G26-3 Untersuchungen aller Atemschutzgeräteträger.


Was ist ein Atemschutzgerät?

Das Atemschutzgerät ist ein Gerät, das den Geräteträger vor Atemgiften schützt. Es besteht aus Atemanschluss und Luftversorgungssystem, beziehungsweise aus Atemanschluss und Atemfilter.

Was ist ein Atemschutzgeräteträger(in)?

Atemschutzgeräteträger sind Männer und Frauen, die alle Voraussetzungen erfüllen um im Einsatzfall mit einem Umluftunabhängigen Atemschutzgerät ihre Aufgaben zu erfüllen.

Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger(in):

Jeder, der Atemschutzgeräteträger(in) werden will muss:

  • das 18.Lebensjahr vollendet haben,
  • körperlich geeignet sein, das heißt die Arbeitsmedizinische Untersuchung nach den Arbeitsmedizinischen Grundsatz G26-3 absolvieren und ohne gesundheitliche Bedenken bestehen,
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben,
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen,
  • einmal innerhalb einer Frist von zwölf Monaten einen Durchgang in der Atemschutzübungsanlage und mindestens eine Einsatzäbung innerhalb einer taktischen Einheit absolvieren und
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.

Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden. Aber trotz der guten Schutzkleidung, umfangreichen Ausbildung und Sicherheitsvorschriften darf man nie vergessen, dass diese Kameraden und Kameradinnen im Einsatz ihre Aufgaben unter schwierigsten Bedingungen bewältigen müssen. Sie stehen immer an vorderster Front.


Bilder einer Übung mit Atemschutzeinsatz


Leiter der Atemschutzüberwachung/ RZA...

...Sicht ohne Wärmebildkamera...

...Sicht mit Wärmebildkamera...

...Innenangriff (Sicht durch WBK)...

...Vorbereitung zum Innenangriff...

...Brandbekämpfung...

...Personenrettung...

...Innenangriff mit Wärmebildkamera...

...über die Steckleiter aufs Dach...

...aufziehen eines Strahlrohres...

...Brandbekämpfung vom Dach.

WBK - Scott Eagle Imager 320